Hausgeld

Vier Werte aus dem Wirtschaftsplan – und Sie kennen Ihren Eigenanteil.

Schritt 1

Wie hoch sind die umlagefähigen Betriebskosten?

Wasser, Müll, Hausreinigung, Grundsteuer, Versicherung – pro Monat.

Was kostet die Verwaltung?

Verwaltervergütung pro Monat.

Wie viel fließt in die Erhaltungsrücklage?

Pro Monat für Ihre Wohnung.

Gibt es sonstige nicht umlagefähige Kosten?

z. B. Instandhaltung oder Bankgebühren.

Antwort antippen – es geht automatisch weiter. Zahlen eintippen und Enter drücken.

Gut zu wissen

Umlagefähig

Betriebskosten nach § 2 BetrKV – soweit der Mietvertrag es vorsieht – zahlen Mieter über die Betriebskostenabrechnung.

Nicht umlagefähig

Verwaltervergütung, Erhaltungsrücklage und Instandhaltung tragen Eigentümer selbst.

Wo stehen die Werte?

Im Wirtschaftsplan und in der Jahresabrechnung Ihrer WEG-Verwaltung.

Weiterrechnen

Den Eigenanteil können Sie im Mietrendite-Rechner einsetzen.

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