Hausgeld
Vier Werte aus dem Wirtschaftsplan – und Sie kennen Ihren Eigenanteil.
Schritt 1
Antwort antippen – es geht automatisch weiter. Zahlen eintippen und Enter drücken.
Gut zu wissen
Umlagefähig
Betriebskosten nach § 2 BetrKV – soweit der Mietvertrag es vorsieht – zahlen Mieter über die Betriebskostenabrechnung.
Nicht umlagefähig
Verwaltervergütung, Erhaltungsrücklage und Instandhaltung tragen Eigentümer selbst.
Wo stehen die Werte?
Im Wirtschaftsplan und in der Jahresabrechnung Ihrer WEG-Verwaltung.
Weiterrechnen
Den Eigenanteil können Sie im Mietrendite-Rechner einsetzen.
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