Wohnungsübergabe: Was ins Protokoll gehört

Ein sauberes Übergabeprotokoll ist die beste Versicherung gegen Streit – beim Einzug genauso wie beim Auszug.

Das gehört ins Protokoll

  • Datum, Adresse, Beteiligte – mit Namen aller Anwesenden
  • Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizkostenverteiler, jeweils mit Zählernummer und Foto
  • Schlüssel: Anzahl je Art (Haustür, Wohnung, Briefkasten, Keller)
  • Zustand jedes Raums: Wände, Böden, Fenster, Türen, Sanitär, Einbauten
  • Mängel so genau wie möglich: „Kratzer Parkett Wohnzimmer, ca. 10 cm, vor dem Fenster“ statt „Boden beschädigt“
  • Vereinbarungen: Wer erledigt was bis wann?
  • Unterschriften beider Seiten, jede Seite erhält ein Exemplar

Tipps aus der Praxis

  • Bei Tageslicht übergeben – Mängel sieht man sonst schlecht.
  • Fotos mit Datum machen und zum Protokoll legen.
  • Nichts unterschreiben, was nicht stimmt. Abweichende Sichtweisen lassen sich im Protokoll vermerken.
  • Beim Auszug die neue Anschrift für die Betriebskostenabrechnung angeben.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Bei Streit über Schönheitsreparaturen oder die Kaution helfen Mieterverein, Haus- und Grundbesitzerverein oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt.