Wohnungsübergabe: Was ins Protokoll gehört
Ein sauberes Übergabeprotokoll ist die beste Versicherung gegen Streit – beim Einzug genauso wie beim Auszug.
Das gehört ins Protokoll
- Datum, Adresse, Beteiligte – mit Namen aller Anwesenden
- Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und Heizkostenverteiler, jeweils mit Zählernummer und Foto
- Schlüssel: Anzahl je Art (Haustür, Wohnung, Briefkasten, Keller)
- Zustand jedes Raums: Wände, Böden, Fenster, Türen, Sanitär, Einbauten
- Mängel so genau wie möglich: „Kratzer Parkett Wohnzimmer, ca. 10 cm, vor dem Fenster“ statt „Boden beschädigt“
- Vereinbarungen: Wer erledigt was bis wann?
- Unterschriften beider Seiten, jede Seite erhält ein Exemplar
Tipps aus der Praxis
- Bei Tageslicht übergeben – Mängel sieht man sonst schlecht.
- Fotos mit Datum machen und zum Protokoll legen.
- Nichts unterschreiben, was nicht stimmt. Abweichende Sichtweisen lassen sich im Protokoll vermerken.
- Beim Auszug die neue Anschrift für die Betriebskostenabrechnung angeben.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Bei Streit über Schönheitsreparaturen oder die Kaution helfen Mieterverein, Haus- und Grundbesitzerverein oder eine Anwältin bzw. ein Anwalt.