Schaden in der Mietwohnung: Was jetzt zu tun ist

Aus der Arbeit in der Hausverwaltung weiß ich: Je genauer eine Schadensmeldung ist, desto schneller kommt der richtige Handwerker – mit dem richtigen Material.

1. Akut? Erst Schaden begrenzen

Bei Wasser: Haupthahn oder Absperrventil zudrehen, Strom in betroffenen Bereichen abschalten. Bei Gasgeruch: keine Schalter betätigen, Fenster öffnen, das Haus verlassen und den Notruf bzw. den Gasnotdienst anrufen. Außerhalb der Geschäftszeiten haben viele Verwaltungen eine Notdienstnummer – sie steht meist im Hausflur.

2. Schaden dokumentieren

  • Fotos: einmal den Überblick, einmal aus der Nähe, mit einem Gegenstand zum Größenvergleich
  • Seit wann besteht der Schaden? Wird er größer?
  • Wo genau: Raum, Wand, Gerät – bei Geräten das Typenschild fotografieren

3. Richtig melden

Melden Sie den Schaden schriftlich (E-Mail oder Portal) an die Verwaltung bzw. den Vermieter. Eine gute Meldung enthält:

  • Name, Adresse, Lage der Wohnung (z. B. 2. OG links)
  • kurze Beschreibung und die Fotos
  • wann Sie erreichbar sind und ob Handwerker auch ohne Sie in die Wohnung dürfen

Mieter sind verpflichtet, Mängel unverzüglich anzuzeigen. Wer früh meldet, verhindert, dass aus einem kleinen Schaden ein großer wird.

4. Nachhalten

Notieren Sie sich, wann Sie gemeldet haben und wer sich gemeldet hat. Wenn nach einigen Tagen nichts passiert, freundlich nachfragen – mit Bezug auf Ihre erste Meldung.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Fragen zu Mietminderung oder Kosten klären Sie mit Mieterverein, Hausverwaltung oder einer Anwältin bzw. einem Anwalt.